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Finanzieller Schutz in Zeiten einer Pandemie sollte überprüft werden.

Corona Krise - welche Versicherungen brauche ich?

Die Pandemie hat weitreichende Folgen für unser soziales Miteinander, unser gewohntes Leben und nicht zuletzt für die Wirtschaft. Daher ist auch eine große Frage der Versicherten, welche Versicherungen kann ich aktuell einsparen und welche sollte ich sicherheitshalber haben?

Hier direkt zu den wichtigen Antworten:
Welche Versicherungen kann ich einsparen?Welche Versicherungen sollte ich aktuell haben und ggf. überprüfen?Fallende Kurse nutzen für die Altersvorsorge?Wie steht es um meine betriebliche Altersvorsorge bei Kurzarbeit?Brauche ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung für meine Arbeit?

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Welche Versicherungen kann ich einsparen?

Alle Versicherungen, die mit dem Thema Urlaub zu tun haben, wie Reiseversicherungen.
Aktuell ist ein Reisen schwierig und in absehbarer Zeit auch ins Ausland noch untersagt. Zudem sind Pandemien grundsätzlich ausgeschlossen und unterliegen der "höheren Gewalt", so dass keine Versicherung dafür aufkommt, wenn ein gebuchter Urlaub storniert werden muss.

Welche Versicherungen sollte ich aktuell haben und ggf. überprüfen?

Im Grunde alle Versicherungen, die mich und meine Familie bei Krankheit und längerem Verdienstausfall vor finanziellen Engpässen bewahren können.
Dazu gehören:

  • die Unfallversicherung
  • die Haftpflichtversicherung
  • die BU-Versicherung
  • die Krankenkostenabsicherung
  • die Familienabsicherung im Falle des Todes

Hier gilt es bestehende Tarife unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, ob ein ausreichender Versicherungsschutz bei einer langanhaltenden Krankheit gegeben ist.
Häufig werden Versicherungen abgeschlossen und über Jahre nicht überprüft. Momentan wäre ein geeigneter Zeitpunkt aufgrund von Kurzarbeit und Homeoffice sich auch hierfür ein wenig Zeit einzuplanen und einen Experten zu Rate zu ziehen - und das derzeit am besten mittels einer Online- oder Telefonberatung.

Bei der BU-Versicherung wird meist erst mal mit geringen Summen gestartet um "versichert" zu sein. 
Daher ist es bei dieser Absicherung wichtig nachzurechnen, ob die Rente ausreicht, um bei langfristiger BU (= Berufsunfähigkeit) die Lebenshaltungskosten decken zu können.

Für gesetzlich Krankenversicherte ist es zudem ratsam sich über eine stationäre Zusatzversicherung  Gedanken zu machen, die dem Versicherten einen Wahlarzt und eine bessere medizinische Versorgung ermöglicht, wenn die Kassenleistung dies untersagt.

Fallende Kurse nutzen für die Altersvorsorge?

Die Börsen befinden sich aufgrund der Unsicherheiten und der Sperrungen seit Monaten im freien Fall.
Natürlich kann man die sinkenden Kurse nutzen, um zumindest günstig einzukaufen.
Das macht allerdings nur bei langfristigen Anlagen Sinn, da nicht vorhersehbar ist, wie lange die Krise anhält und wann sich die Kurse wieder erholen.

Besteht bereits eine Altersvorsorge über Fonds kann aktuell bei einigen Versicherern - über die Möglichkeit von Sonderzahlungen - direkt günstig eingekauft und somit die Altersvorsorge aufgestockt werden.

Aber Vorsicht: Das ist nur ratsam mit Geldern, die weder für kurzfristige Käufe benötigt werden noch als Reserven für die Corona-Zeit dienen!

Versicherungen sind gerade nicht das wichtigste - aber es macht trotzdem Sinn sich Zeit zu nehmen, um nicht auch noch finanzielle Probleme im Falle einer Krankheit zu bekommen.
Wie steht es um meine betriebliche Altersvorsorge bei Kurzarbeit?

Die Entgeltumwandlung (= betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV) wirkt sich nicht auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus
Somit hat eine Kurzarbeit keine Auswirkung auf das Netto (bis auf kleine Differenzen durch eine ggf. veränderte Steuerprogression bedingt durch das reduzierte Brutto) durch eine Fortführung der bAV.

Warum?
Bei der bAV handelt es sich um steuerfreie Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen (nach §3 Nr.63 Satz 1 und 2 sowie §100 Absatz 6 Satz 1 des EStG) und diese sind bis zu einer Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze kein Arbeitsentgelt (§1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV).

Zudem sind nach der Arbeitsanweisung des Bundesagentur für Arbeit (vom 19.12.2018, gültig ab 20.12.2018) die Entgeltbestandteile weder im Soll- noch im Ist-Entgelt zu berücksichtigen.

Brauche ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung für meine Arbeit?

Wenn die Sorge besteht, dass hier von Seiten des Arbeitgebers Kündigungen, oder anderweitige Streitigkeiten entstehen könnten ist eine Rechtsschutz-Versicherung für die Arbeit dringend anzuraten. 

Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass beim Abschluss eine dreimonatige Wartezeit besteht. Das bedeutet: Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und man wurde bereits schriftlich gekündigt - greift die Versicherung i.d.R. nicht.

Autor
Sie haben Fragen

Gabriel Sampl
Finanzwirt (twi)
Seit 1996 freier Berater im Bereich Versicherungen


Zuletzt aktualisiert am 10.12.2023
+49-89-32654558
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Verlinkungen (auch unser Finanzlexikon ISI-Wiki) zu weiteren Antworten zu dieser Frage in der Rubrik: allgemein Versicherung

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